Bezirksangelegenheiten: Eingaben und Beschwerden an die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Artikel 34 der Verfassung von Berlin: "Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, insbesondere an das Abgeordnetenhaus, den Senat, die Bezirksverordnetenversammlungen oder die Bezirksämter, zu wenden."
In einer Angelegenheit, für die die Bezirksverordnetenversammlung oder das Bezirksamt zuständig sind, diese also selbst darüber entschieden haben oder entscheiden können, ist der Adressat der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden. Auf dessen Webseite finden Sie weitere Informationen und auch ein Online-Formular...