Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses
Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhaueses von Berlin ist der zentrale Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger im Abgeordnetenhaus von Berlin, wenn es darum geht, Hilfe in Behördenangelegenheiten zu erhalten, auf Missstände aufmerksam zu machen oder eigene Vorstellungen in die parlamentarische Diskussion einzubringen.
Entscheidungen von Behörden des Landes Berlin können falsch sein, weil sie nicht mit dem geltenden Recht im Einklang stehen oder weil sie die Interessen der Betroffenen nicht gebührend berücksichtigen. Eine Petition stellt eine Möglichkeit dar, solche Entscheidungen einer außergerichtlichen Überprüfung zu unterziehen.
So schreiben viele Berlinerinnen und Berliner an den Ausschuss, weil sie Bescheide der Bußgeldstellen, der Sozialämter oder auch Entscheidungen von Senatsverwaltungen für falsch halten, sich von öffentlichen Stellen des Landes ungerecht behandelt fühlen, auf Leistungen zu lange warten müssen oder aber der Auffassung sind, dass ein Landesgesetz geändert werden sollte.
Den Petitionsausschuss der abgelaufenen Wahlperiode 2016-2021 hatten 7.800 Eingaben erreicht. Zu den Schwerpunkten gehörten die Bereiche Ausländerrecht, Verkehr, Justiz und Umwelt.
Dem Petitionsausschuss gehören 12 Abgeordnete aller Fraktionen des Abgeordnetenhauses an.