Eingaben und Beschwerden an die BVV Reinickendorf

In einer Angelegenheit, für die die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) oder das Bezirksamt Reinickendorf zuständig sind, diese also selbst darüber entschieden haben oder entscheiden können, ist der Adressat der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden.

Artikel 34 der Verfassung von Berlin: "Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, insbesondere an das Abgeordnetenhaus, den Senat, die Bezirksverordnetenversammlungen oder die Bezirksämter, zu wenden."

Eingabeberechtigt ist jede Person unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Alter. Auch Personen, für die ein/e Betreuer/in bestellt worden ist, haben das Recht, sich an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden zu wenden.

Niemandem darf durch die Wahrnehmung des Petitionsrechts ein Nachteil entstehen.

Die Eingabe oder Beschwerde, ob per Brief oder elektronisch, muss mit Namen und vollständiger Adresse versehen sein. Bei Eingaben von mehreren Personen oder Gruppen genügt die Angabe für eine Person als Ansprechpartner/in. Da es fast immer zu Nachfragen kommt, ist die Angabe einer E-Mail-Adresse und/oder einer Telefonnummer wünschenswert. Kopien von Bescheiden oder anderen wichtigen Unterlagen bitte gleich beifügen.

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden kann in folgenden Fällen nicht tätig werden:

  • Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen wegen der verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit der Gerichte,
  • Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen,
  • Angelegenheiten der Senatsverwaltungen,
  • Kontrolle von Verwaltungen anderer Bundesländer oder des Bundes (z. B. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Arbeitsämter, Bundeswehr).