Bürger vertrauen dem Bundestag: 14.314 Petitionen in 2020

Die Statistik zeigt es: Die Bürgerinnen und Bürger trauen dem Petitionsausschuss des Bundestages die Lösung ihrer individuellen Probleme zu. Im Jahr 2020 sind 14.314 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden.

Es können grundsätzliche Anliegen eingereicht und von anderen unterstützt werden, aber auch die individuellen Probleme der Bürger/innen mit Entscheidungen auf Bundesebene. „Die Bearbeitung solcher persönlichen Anliegen machte für den Ausschuss mit rund 57 Prozent auch im Jahr 2020 wieder mehr als die Hälfte seiner Arbeit aus“, schreiben die Abgeordneten. Das Petitum einer einzelnen Person – etwa eine Beschwerde über einen fehlerhaften Rentenbescheid - besitzt den gleichen Stellenwert wie ein Petitum, welches von mehreren Personen unterstützt wird.

Jede/r kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landet beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dadurch hilft der Ausschuss festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Dann kann noch einmal kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll.

Vorteil gegenüber privaten Online-Plattformen
Darüber hinaus weist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion darauf hin, dass Petitionen, die bei privaten Internetanbietern abgegeben werden, nicht die gleiche Aussicht auf Erfolg haben wie solche, die beim Deutschen Bundestag eingereicht werden. Der Petitionsausschuss des Bundestages garantiert, dass die eingereichten Bitten und Beschwerden angenommen, sachlich geprüft und per Beschluss beschieden werden. Das können private Petitionsplattformen nicht gewährleisten. Außerdem können private Anbieter den Petenten oft keine konkrete Hilfe anbieten.